Recht der Arbeitnehmererfindungen

Ein Arbeitnehmer, der eine Erfindung macht, genießt in Deutschland besondere Rechte, die im Arbeitnehmererfindungsgesetz (kurz ArbnErfG) geregelt sind. Nach erfolgter Inanspruchnahme einer Erfindung durch den Arbeitgeber verleihen diese Vorschriften dem Arbeitnehmer eine Vielzahl an Rechten, deren Handhabung einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand beim Arbeitgeber verursacht.

Wir beraten Sie, wie diese Rechte in Ihrem Unternehmen effizient gehandhabt werden können und ein Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers hergestellt werden kann.

Unsere Anwälte haben Erfahrung in der Einführung entsprechender administrativer Systeme, wie z.B. eines Incentive Systems oder eines Pauschalvergütungssystems, mit denen der Arbeitgeber seinen Pflichten auf effektive Weise nachkommen kann. Für Fälle, in denen eine Vergütung nach dem ArbnErfG beansprucht wird, führen wir die Berechnung der Vergütung gemäß den Vergütungsrichtlinien durch und erstellen entsprechende Gutachten.

Am 1. Oktober 2009 trat eine Änderung des ArbnErfG in Kraft, gemäß der Erfindungen bei verpasster Inanspruchnahme automatisch auf den Arbeitgeber übergehen. Altfälle, bei denen die Erfindung vor diesem Datum gemeldet wurde, sind jedoch oft problematisch, da die Erfindung bei nicht formgerechter Inanspruchnahme auf den Arbeitnehmer übergegangen sein kann. Wir führen für Sie eine Analyse der rechtlichen Situation durch und stellen Problemlösungen bereit, mit denen die Eigentümerschaft an derartigen Erfindungen geregelt wird.

Wir beraten Sie:

  • Beratung von Unternehmen zur Handhabung von Arbeitnehmererfindungen
  • Beratung zur Einführung entsprechender Prozesse und Abläufe
  • Erstellen von Gutachten zur Berechnung der Erfindervergütung
  • Übertragung von Erfindungen und Erstellen entsprechender Verträge

Schnellkontakt-Formular

Schnellkontakt-Formular-Seite
zweite Formularseite