KKM Patente und Gebrauchsmuster

Mit Patenten und Gebrauchsmuster lassen sich technische Erfindungen schützen. Sie verleihen ihrem Inhaber das Recht, anderen zu verbieten, die geschützte Erfindung zu benutzen. Investitionen in Innovation und Produktentwicklung lassen sich somit absichern.

Das Kopieren von Neuentwicklungen und die Nachahmung technischer Lösungen durch Wettbewerber können durch diese Schutzrechte effektiv unterbunden werden. Insbesondere kann verhindert werden, dass Wettbewerber Entwicklungskosten einsparen und dadurch ein kopiertes Produkt günstiger auf den Markt bringen können.

Das Schützen von Innovationen

Als eine auf technische Schutzrechte spezialisierte Kanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich des Patent- und Gebrauchsmusterrechts decken wir alle mit diesen Schutzrechten in Zusammenhang stehenden Leistungen ab.

Im Vorfeld erarbeiten wir für unsere Mandanten eine Schutzrechtsstrategie, mit der unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen ein bestmöglicher Schutz erlangt werden kann. Wir prüfen die grundsätzliche Schutzfähigkeit einer Erfindung, führen Recherchen zum Stand der Technik durch und bewerten diese. Das Ausarbeiten von Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen sowie das nachfolgende Führen der Erteilungs- bzw. Eintragungsverfahren steht im Fokus der Tätigkeit unserer Anwälte. Auf eine enge Zusammenarbeit und den wechselseitigen Austausch mit den Erfindern legen wir hohen Wert, denn nur eine professionell und gründlich ausgearbeitete Erstanmeldung ermöglicht ein reibungsloses Prüfungsverfahren und führt zu einem Schutzrecht, das gegen Wettbewerber durchsetzbar ist.

Wir führen und koordinieren Patenterteilungsverfahren weltweit.

Zu unseren Leistungen zählt auch die Vertretung in nachfolgenden Einspruchs-, Löschungs- oder Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Europäischen Patentamt. Nach der Patenterteilung unterstützen wie unsere Mandanten bei der Durchsetzung der erlangten Schutzrechte.  Unsere Anwälte erstellen Verletzungsgutachten, Rechtsbeständigkeitsgutachten und koordinieren Patentverletzungsverfahren.

 

Fremdschutzrechte:

Bei Markteintritt mit einem neuen Produkt besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass dieses in ein Recht eines Wettbewerbers eingreift, indem es zum Beispiel von einer Lösung Gebrauch macht, die durch ein Schutzrecht eines Wettbewerbers geschützt ist (Fremdschutzrecht). Wir helfen unseren Mandanten dabei, derartige Risiken zu identifizieren und zu minimieren.

Wir führen Product Clearings und Freedom-to-Operate Analysen (FTOs) durch, mit denen Risiken identifiziert werden. Diese Leistungen umfassen die Analyse des Produkts, das Durchführen einer Recherche, das Bewerten gefundener und potentiell relevanter Fremdschutzrechte sowie ggf. das Definieren einer Umgehungslösung, mit der ein relevantes Fremdschutzrecht umgangen werden kann. Weitere Maßnahmen zur Risikominimierung, zu denen wir umfassend beraten und die wir für Sie durchführen, sind das Vorgehen gegen die Schutzrechte des Wettbewerbers sowie das Treffen vertraglicher Regelungen mit dem Wettbewerber.

Die Anwälte von KKM führen regelmäßig deutsche und europäische Einspruchsverfahren und besitzen eine ausgewiesene Expertise auf diesem Gebiet. Gerade durch die detaillierte Kenntnis der prozessualen Abläufe und den Einsatz taktischer Maßnahmen konnte eine Vielzahl europäischen Einspruchsverfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.
 

Unsere Leistungen:

  • Beratung zur Schutzfähigkeit einer Erfindung
  • Recherche zum Stand der Technik
  • Ausarbeitung und Einreichung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen (deutsch oder englisch)
  • Führen der amtlichen nationalen und internationalen Erteilungsverfahren
     
  • Führen von deutschen und europäischen Einspruchsverfahren
  • Vertretung in Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren
     
  • Beratung zur Minimierung des Risikos aus Fremdschutzrechten
  • Freedom-to-Operate (FTO) Analysen und Fremdschutzrechtsuntersuchungen
  • Definition von Umgehungslösungen
  • Aktives Vorgehen gegen Fremdschutzrechte
     
  • Beratung zu vertraglichen Themen, wie Geheimhaltung und Lizenzierung

Allgemeine Informationen zu technischen Schutzrechten

Erfindungen, die auf einem technischen Gebiet liegen, können durch Patente und Gebrauchsmuster geschützt werden. Die technischen Gebiete, auf denen entsprechende Schutzrechte erlangt werden können, umfassen neben den klassischen Gebieten wie Mechanik, Elektrotechnik oder Werkstofftechnik auch computerimplementierte Erfindungen, z.B. die Programmierung von Steuerungen oder Software, mit der ein technisches Problem gelöst wird. Voraussetzung für die Erlangung eines rechtsbeständigen Patents oder Gebrauchsmuster ist es, dass die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.


Patentschutz wird gewährt für Erzeugnisse, Verfahren und Verwendungen. Patente werden in den meisten Staaten von der zuständigen Behörde einem Prüfungsverfahren unterzogen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Patentes vorliegen. So auch in Deutschland, wo die Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt erfolgt. Nach Erteilung kann der Patentinhaber Dritten verbieten, den geschützten Gegenstand zu benutzen, insbesondere ihn herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen, oder für diese Zwecke einzuführen. Die Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre nach dem Anmeldetag.


Das Gebrauchsmuster ist die kleine Schwester des Patents. Zur Erlangung eines rechtsbeständigen Gebrauchsmusters müssen dieselben Voraussetzungen vorliegen wie für die Erteilung eines Patents – also insbesondere Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Jedoch wirken sich anders als beim Patent Veröffentlichungen durch den Anmelder bis zu 6 Monaten vor der Anmeldung nicht schädlich aus (die so genannte Neuheitsschonfrist). Im Unterschied zum Patent durchläuft das Gebrauchsmuster kein Prüfungsverfahren, so dass die Eintragung des Gebrauchsmusters in der Regel schnell und kostengünstig erfolgt. Nach Eintragung gewährt das Gebrauchsmuster im Wesentlichen dieselben Rechte wie ein Patent. Mit einem Gebrauchsmuster können jedoch keine Verfahren oder Verwendungen geschützt werden. Seine Laufzeit beträgt 10 Jahre nach dem Anmeldetag.


Patente können in den meisten Ländern der Welt erlangt werden – basierend auf einer deutschen oder europäischen Patentanmeldung oder einer Gebrauchsmusteranmeldung bleiben dem Anmelder 12 Monate Zeit (die sogenannte Prioritätsfrist), um Nachanmeldungen in anderen Ländern zu tätigen. Durch das Einreichen einer internationalen Patentanmeldung nach dem PCT (Patent Cooperation Treaty) kann die Frist, bis zu der eine Entscheidung über die gewünschten Länder zu treffen ist, auf 30 bzw. 31 Monate verlängert werden. Über das PCT-Verfahren lässt sich für eine Erfindung Schutz in nahezu allen Ländern der Welt erlangen.

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